Die Kinderrechtskonvention und ihre Bedeutung für Schwarze Kinder und POC

Die 4 Grundprinzipien der Kinderrechtskonvention von 1989, die jährlich am 20. November begangen wird sind folgende:

Das Recht auf Gleichbehandlung

  • jedes Kind, unabhängig von seiner Sprache, Religion, Hautfarbe, Herkunft besitzt dieselben Rechte
  • jedes Kind wird vor Benachteiligung geschützt und nach Bedarf gefördert

Das Recht auf Wahrung des Kindeswohles

  • jedes Kind wird vor Diskriminierung und vor Rassismus geschützt, denn Rassismus wirkt negativ auf die Gesundheit
  • die Privatsphäre wird respektiert. Kein Anfassen ohne zu fragen (am Besten ganz drauf verzichten)

Das Recht auf Leben und Entwicklung

  • jedes Kind hat Zugang zum vorurteilsbewussten Bildungssystem. Konkret: die Lehrkräfte werden zum Thema Rassismus sensibilisiert bzw. geschult. Das Lehrmaterial ist frei von Stereotypen. Bücher und Spiele ermöglichen Chancengleichheit, indem sie diverse Vorbilder präsentieren

Das Recht auf  Partizipation

  • Jedes Kind wird respektiert und angehört. Jedes Kind darf mitsprechen. 

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