Die 4 Grundprinzipien der Kinderrechtskonvention von 1989, die jährlich am 20. November begangen wird sind folgende:
Das Recht auf Gleichbehandlung
- jedes Kind, unabhängig von seiner Sprache, Religion, Hautfarbe, Herkunft besitzt dieselben Rechte
- jedes Kind wird vor Benachteiligung geschützt und nach Bedarf gefördert
Das Recht auf Wahrung des Kindeswohles
- jedes Kind wird vor Diskriminierung und vor Rassismus geschützt, denn Rassismus wirkt negativ auf die Gesundheit
- die Privatsphäre wird respektiert. Kein Anfassen ohne zu fragen (am Besten ganz drauf verzichten)
Das Recht auf Leben und Entwicklung
- jedes Kind hat Zugang zum vorurteilsbewussten Bildungssystem. Konkret: die Lehrkräfte werden zum Thema Rassismus sensibilisiert bzw. geschult. Das Lehrmaterial ist frei von Stereotypen. Bücher und Spiele ermöglichen Chancengleichheit, indem sie diverse Vorbilder präsentieren
Das Recht auf Partizipation
- Jedes Kind wird respektiert und angehört. Jedes Kind darf mitsprechen.
